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Wir geben Ihnen immer gerne Auskunft.

Ambulante Badekur

Was ist das?

Die ambulante Badekur (nach § 23, Abs. 2 SGB V) - auch freie oder offene Badekur oder Vorsorgekur genannt - ist seit dem 21. Juni 2021 wieder eine Pflichtleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle gesetzlich Versicherten haben demnach alle drei Jahre Anspruch auf eine ambulante Badekur. Nach der Genehmigung einer Kur durch die Krankenkassen muss diese innerhalb eines halben Jahres angetreten werden.

Die ambulante Badekur kann verschiedene Leistungen enthalten, wie zum Beispiel:

  • Medizinische Bäder (u.a. Bewegungsbäder, Radonbäder, Moorpackungen)
  • Massagen & Krankengymnastik
  • Inhalationen & Elektrotherapie
  • Bewegungs- & Entspannungsübungen
Ambulante Badekur

Eine ambulante Badekur dauert in der Regel drei Wochen und ist nur in einem staatlich anerkannten Kurort durchführbar, da medizinische Leistungen mit kurortspezifischen Heilmitteln kombiniert werden. Die medizinischen Anwendungen werden in einem Kurmittelhaus / Gesundheitszentrum des Kurortes verabreicht, während die Unterbringung in einer selbst gewählten, privaten Unterkunft, z.B. Hotel, Pension oder Ferienwohnung, erfolgt.

Wann ist eine Badekur sinnvoll?

Die ambulante Badekur eignet sich für jeden, der etwas für seine Gesundheit tun möchte. Neben der präventiven Gesundheitsvorsorge empfiehlt sich eine Kur, wenn die Gesundheit geschwächt ist oder wenn durch die Kur-Anwendungen die Verschlimmerung einer behandlungsbedürftigen Krankheit vermieden werden kann.

Muster Antrag Ambulante Badekur

So wird die ambulante Badekur beantragt:

  1. Mit dem Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt die Notwenigkeit einer Kur besprechen.
  2. Kurantrag bei der Krankenkasse anfordern, welcher dann zusammen mit dem Arzt ausgefüllt wird.
  3. Ausgefüllten Kurantrag bei der Krankenkasse einreichen, dort wird der Kurantrag geprüft und im Idealfall genehmigt. Voraussetzung für die Genehmigung einer Kur ist, dass alle therapeutischen Angebote am Wohnort (Heilmittel, Therapien, Medikamente, Untersuchung des Facharztes) ausgeschöpft sind.
  4. Bei Ablehnung: Schriftlich Widerspruch einlegen – am besten mit Unterstützung des Arztes → 80 % der abgelehnten Kuren werden dann doch noch akzeptiert.
  5. Nach der Genehmigung hat man sechs Monate Zeit, um die Kur anzutreten.

Mit der Kurbewilligung erstellt der ortsansässige Badearzt zu Beginn der Kur einen individuellen Behandlungsplan für den Aufenthalt. Basierend auf jahrelanger Erfahrung mit den Bad Stebener Heilmitteln Radon, Kohlensäure und Naturmoor werden alle in Frage kommenden Anwendungen so zusammengestellt, dass sie den bestmöglichen Kurerfolg erbringen.

Die Anwendungstermine erhält man anschließend mit der Kurmittelverordnung des Badearztes und dem Anmeldeschein des Vermieters im Service-Center der Therme Bad Steben.

Kosten

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

  • 100 % der kurärztlichen Behandlungskosten
  • 90 % der Kurmittelkosten
  • Zuschuss für Unterkunft & Verpflegung in Höhe von bis zu 16 Euro pro Tag (je nach Krankenkasse)

Was muss ich selbst zahlen?

  • 10 % der Kurmittelkosten
  • einmalige Verordnungsgebühr von 10 Euro
  • Unterkunft, Verpflegung

Alternativen

Rezeptaufenthalt: Das vom behandelnden Arzt zu Hause ausgestellte Rezept kann während eines Aufenthaltes in Bad Steben eingelöst werden. Hierbei zahlt man selbst die Kosten für Übernachtung, Verpflegung und Kurtaxe sowie den gesetzlichen Eigenanteil für die Therapiemaßnahmen.

Private Kurangebote: Eine Kur auf eigene Kosten ist jederzeit möglich. Ein Gesundheitsurlaub mit Radon-Bädern, Naturmoorpackungen und Physiotherapie in Bad Steben ist eine gute Alternative zur ambulanten Badekur. Erfahrene Mediziner und Therapeuten haben diese Programme erarbeitet, aufeinander abgestimmt und geprüft. Außerdem beinhalten diese Angebote Unterkunft und weitere Leistungen.

Aktuelle Hinweise für Ihre Kur

In den seit 01.07.2001 geltenden Heilmittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen haben kurortspezifische Naturheilmittel leider keine oder nur bedingt Berücksichtigung gefunden. Dies bedeutet, dass Mooranwendungen, Kohlensäure- oder Radonbäder von den gesetzlichen Krankenkassen auf „Rezept“ nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nicht mehr übernommen werden. Wesentlich dabei ist auch die Diagnose.

Mooranwendungen:
Mit einem vorrangigen Heilmittel (z.B. Massage, Krankengymnastik) darf eine Warmpackung als ergänzendes Heilmittel, allerdings zu einem erheblich geringeren Preis abgerechnet werden. Gerne möchten wir Ihnen aber auch in diesem Fall die Möglichkeit bieten, gegen eine Aufzahlung von € 8,50 je Behandlung in den Genuss unseres qualitativ hochwertigen Naturmoores zu kommen. Moorbäder sind ohne Einschränkung als Ergänzung möglich.

Kohlensäurebäder:
Eine Übernahme ist nur noch bei speziellen Diagnosen (z.B. Durchblutungsstörungen) möglich.

Radonbäder:
Eine Kostenbeteiligung ist nur im Rahmen einer ambulanten Badekur möglich.

Kurortspezifische Heilmittel werden von den Krankenkassen aber weiterhin im Rahmen einer ambulanten Vorsorge- oder Rehamaßnahme übernommen. Auch Privatverordnungen bieten eine weitere Möglichkeit. Hier möchten wir auch auf unsere zahlreichen Paketangebote verweisen, welche alle unsere Naturheilmittel beinhalten.

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